- Liquiditätsplan
- 1. Begriff: Im Bereich der betrieblichen Teilpläne ist der Liquiditätsplan im Rahmen der Finanzplanung als Einnahmen-/Ausgabenplan einzuordnen, wobei Schnittstellen zum Erfolgs-, Investitions-, Produktions- und Lagerplan bestehen. Aufgrund der von der Unternehmensleitung oder den zuständigen Stabsstellen prognostizierten Vorgaben (Umsätze, Zahlungsziele der Kunden und bei Lieferanten, Einkäufe, nicht ausgenutzte Kreditlinien von Betriebsmittelkrediten, anstehende Investitionen und noch nicht valutierte Darlehen, Darlehenstilgungen) wird geplant, i.Allg. zunächst in der Form eines mittelfristigen (ein bis vier Jahre) Rahmenplans, der alle erwarteten Zahlungsflüsse in der Prognoseperiode aufnimmt. Dabei nimmt die Planungsunsicherheit mit wachsender Entfernung der Planperiode vom Planungszeitpunkt immer mehr zu. Die kurzfristigen Liquiditätspläne fügen sich in den Rahmenplan ein; sie werden wochen-, monats-, oder quartalsweise bis zu jährlich aufgestellt.- Vgl. auch Abbildung „Liquiditätsplan – Muster“.- 2. Zweck: Jederzeitige Sicherstellung der betrieblichen Zahlungsfähigkeit durch Ergreifen rechtzeitiger Vorsorgemaßnahmen aufgrund sich aus dem L. ergebender Tendenzen. Vorsorgemaßnahmen können z.B. sein: (1) Erhöhung von Betriebsmittelkreditlinien, Stellung von Darlehensanträgen; (2) Einflussnahme auf die Zahlungsströme bei Kunden (durch Änderung der Zahlungsbedingungen) oder bei Lieferanten (Übergang von Scheck- auf Wechselzahlung, Verzicht auf Skontierung, Verlängerung der Zahlungsziele); (3) Hinausschiebung nicht unbedingt notwendiger Ausgaben/Investitionen.
Lexikon der Economics. 2013.